Was bedeutet Wahlarzt?

Wahlärzte und Wahlärztinnen haben keinen Vertrag mit der VGKK, BVA, SVA oder VA. Sie zahlen als Patient oder Patientin die Behandlung zunächst selbst.

Als Patient haben Sie das Recht auf die Rückerstattung eines Teils des bezahlten Honorars. Dafür müssen Sie die Originalhonorarnote mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. In der Regel werden bis zu 80 % des Kassentarifs (nicht 80 % des Betrages auf der Honorarnote) rückerstattet.

Wir bitten Sie, Ihre e-card mitzubringen.

Honorare können mittels Einzahlungsschein oder Bankomatkasse bezahlt werden.

Wieso zum Wahlarzt?

Eine Wahlarztpraxis hat im Normalfall geringere Patientenzahlen als eine Kassenpraxis, somit kann mehr Zeit für eine Diagnostik und Behandlung aufgewendet werden.

Weitere Vorteile sind:

  • Kurze Wartezeiten
  • Rasche und genaue Terminvergabe
  • Persönliche Betreuung

Deckt eine Zusatzversicherung die Kosten ab?

Falls Sie eine Zusatzversicherung im ambulanten Bereich haben, wird in der Regel der gesamte Betrag rückerstattet.

Anrechnung bei Spitalbehandlungen

Bei notwendigen Spitalsbehandlungen erfolgt eine Direktverrechnung, wie üblich, zwischen Krankenhaus und Ihrer Krankenkasse.