HNO-Hollenstein Untersuchung

Ästhetische Behandlungen

Ohranlegeplastik

Die Korrektur von abstehenden Ohren ist ein Routineeingriff der Gesichtschirurgie. Er kann schon im Kindesalter in Lokalanästhesie oder Vollnarkose durchgeführt werden.

Im Allgemeinen werden die Kosten von öffentlichen Krankenkassen bei Kindern bis 14 Jahren übernommen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist in der Regel eine kosmetische Indikation mit Privatverrechnung als Selbstzahler gegeben.

Kleine Hautveränderungen, Muttermale, ausgerissene Ohrläppchen etc., können in Lokalbetäubung in der Ordination oder im Krankenhaus im Operationssaal beseitigt werden.